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Beratung in der
Erfüllung von Anforderungen aus den Ratingkriterien
nach BASEL II / nach § 18 KWG |
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Die Anforderungen an Kreditnehmer
in der Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse und
Handhabung der Offenlegungspflicht durch die
Kreditgeber sind in den letzten Jahren gewachsen. Vor dem Hintergrund
neuer Eigenkapitalrichtlinien haben die Kreditinstitute Ratingsysteme
geschaffen, die, verkürzt gesagt, zur einer Verteuerung
oder Vergünstigung der Konditionen in der Kreditvergabe
führen. Eine Kreditkündigung bzw.das Versagen von
Neukrediten kann bei entsprechend schlechtem Rating des Kreditnehmers
nicht ausgeschlossen werden.
Da dies für ein Kreditnehmendes Unternehmen von existentieller
Bedeutung ist, erscheint es geboten, den Anforderungen in der
Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse nachzukommen.
Die Anforderungen der Kreditinstitute an den Kreditnehmer sind
aufgrund der für das Kreditgewerbe nicht einheitlichen
Ratingsysteme individuell .Bei verschiedenen Kreditgebern bedeutet
dies scheinbar einen nicht vertretbaren Aufwand für das
Unternehmen.
Erfahrung, die Vertrauen rechtfertigt
Wir sind aufgrund unserer Erfahrungen in der Zusammenarbeit
mit Kreditinstituten in der Lage, für den Kreditnehmer
Informationssysteme in Absprache mit den Kreditinstituten zu
entwickeln, die den Anforderungen entsprechen und so Kreditnehmer
und Kreditgeber gemeinsam eine vertrauensvolle
Zusammenarbeit jetzt und in der Zukunft ermöglichen. Zugleich
werden dem Unternehmer auf diesem Weg wertvolle Instrumente
für die Steuerung
seines Unternehmens an die Hand gegeben. |
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